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Die Bezeichnung „Tierärztliche Klinik“
ist eine geschützte Bezeichnung,
die nur nach Genehmigung durch die
entsprechende Landestierärztekammer
geführt
werden darf.
Regelmäßige Kontrollen gewährleisten
einen hohen Qualitätsstandard.
Der Einfachheit halber wird oft die Bezeichnung „Tierklinik“ benützt.
Wir tun dies auch gelegentlich. Uns wurde das Recht zum Führen der Bezeichnung „Tierärztliche. Klinik“
schon 1994 verliehen. Für diese Anerkennung müssen entsprechende Geräte und Ausrüstungen
vorgehalten werden, ebenso wie ausgebildete Tierärztliche Fachhelferinnen.
Eine Tierklinik dient einerseits der stationären Behandlung von Tieren.
Andererseits ergänzt sie die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der tierärztlichen Praxis.
Damit ist sie Partner der Tierärzte, die in eine Tierärztliche Klinik für aufwendigere Diagnostik oder Therapie,
für Überwachungen und Intensivbehandlungen überweisen.
Im Gegensatz zum Krankenhaus wird in einer Tierklinik
jedoch auch eine Allgemeinpraxis durch den Tierarzt angeboten.
Es werden also sowohl Routinebehandlungen wie Impfungen
durchgeführt als auch spezialisierte Tätigkeiten
oder solche, die erhöhten personellen
oder technischen Aufwand benötigen,
z.B. Operationen von Knochenbrüchen,
Kaiserschnitte , Intensivbehandlungen und vieles mehr.
Das heißt in unserer Tierärztlichen Klinik dürfen sie für Ihr Tier ( und für sich selbst )
die persönliche Zuwendung, die Sie auch von Ihren Hausarzt gewohnt sind erwarten,
andererseits aber auch die Möglichkeiten moderner Tiermedizin.
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